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3. Dez. 2011
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Praeambel
Ich begegne seit Jahren immer wieder PatientInnen, die klar therapiebedürftig sind und trotzdem vom Kostenträger nicht unterstützt werden. Meistens sind es behinderte Menschen, die finanziell nicht sehr stark sind und die sich eine Behandlung (Langzeit) nicht leisten können. Diese Menschen habe ich bis jetzt kostenlos behandelt und beraten. In den letzten Jahren haben diese „Härtefälle“ enorm an der Zahl zugenommen, nicht zuletzt weil die Kostenträger immer mehr sparen (müssen).
Verwendungszweck
Er unterstütz therapiebedürftige Klienten, bei denen der Kostenträger aus irgendwelchen Gründen die Kostenübernahme ablehnt. Es wird für „Härtefälle“, für Übergangszeiten, für Schlussbehandlungen, für Beurteilungen, für spezielle Berichterstattungen und Hilfsmittel dazu, für spezielle Fortbildungen intern und extern, für Hilfsmittel oder Hilfeleistungen eingesetzt.
Die Geschäftsleitung entscheidet den Einsatz von Fall zu Fall neu.
Niemand hat ein Anrecht auf Fondleistungen, es bleibt immer ein Angebot.     
Spendenkonto: PC 60-284797-0
Sie unterstützen damit bedürftige Menschen im Seetal! 

 
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